FASSATHLON

Laufen • Schwimmen • Radeln • Saufen

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Die 4 Disziplinen

Laufen

Die zurückzulegende Laufstrecke beträgt ca. 5 km. Gelaufen wird vom Johannisbad zum Waldcafé Kleinwaltersdorf und zurück.

Schwimmen

Das Schwimmen findet auf der 50m-Bahn im Außenbecken des Johannisbades statt. Es sind 4 Bahnen (200m) zurückzulegen.

Radeln

10 km Strecke: Johannisbad - Chemnitzer Straße - Kleinschirma - Kleinwaltersdorf - Freiberg.

Saufen

Zu bewältigen ist ein Volumen von 1000 cm³. Dieses muss wenigstens 15 min. im Körper verbleiben.

Aktuelles

Wie alles begann

Die Entstehung der Welt

Mens sane in corpore sano – in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist. Und in einem vom Alkohol vernebelten? Da entstehen meistens kranke Ideen (und Gedächtnislücken).

Aus verschiedenen Gründen, die angelegentlich auch mit C2H5OH abgekürzt werden, ist der genaue Hergang der Erfindung des Fassathlons wohl für immer im Dunkel der Geschichte versunken. Nichtsdestotrotz ist es gelungen, uns an einige Eckpunkte dieses monumentalen Geniestreichs zu erinnern. Um einen Beitrag zu den Terabytes sinnlosen Geschwafels im Internet zu leisten, sollen sie an dieser Stelle aufgeschrieben seyn.

An einem schönen Abend am Tag X des zweiten Monat im Jahr 2003 nach der Geburt des semitischen Wunderheilers saßen Die Vier bei einem Bierchen beisammen. Da uns bereits nach kurzer Zeit die Gesprächsthemen ausgingen (das Wetter gab nicht viel her, auch die Nachbarn waren in letzter Zeit bemerkenswert sittsam gewesen), musterten wir uns ernsten Blickes. Die nüchterne Betrachtung unserer mehr oder minder beklagenswerten Zustände mündete in den Doppelbeschluß, in Zukunft Nüchternheit und Unsportlichkeit, diese grausamen Geißeln der mitteleuropäischen Menschheit, gleichermaßen konsequent zu bekämpfen.

Das Regelwerk

Präambel

"Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, dem körperlichen Verfall der Freiberger Studenten Einhalt zu gebieten und dem Frieden der Welt zu dienen, haben sich gewisse Elemente der Bergstudentenschaft kraft ihrer Wassersuppe dieses Regularium gegeben, auf daß der Freiberger Student hart wie Leder, flink wie Kruppstahl und zäh wie ein Windhund werde."
  • § 1Der Fassathlon ist ein Mehrkampf mit den Disziplinen Laufen, Schwimmen, Radfahren und Saufen. Alle Disziplinen werden mit einem mitgeführten (leeren) 25-Liter-Faß (Æ278 x 530 mm) und geeigneter Transporthilfe, im folgenden ‚Sportgerät' genannt, in der genannten Reihenfolge absolviert. Das Sportgerät ist über die gesamte Distanz vom Probanden selbstständig und ohne Hilfe Dritter zu transportieren. Hilfsmittel jeder Art, die nicht von der Rennleitung gestellt oder anerkannt werden, sind unzulässig.
  • § 1bDie Fassathlon-Weltmeisterschaften werden jährlich ausgetragen. Austragungsort ist Freiberg/Sachsen, der Termin ist jeweils um den 1. Juli angesiedelt. Gestartet wird jeweils um 12:45 Uhr MEZ.
  • § 2Die Teilnahme am Fassathlon steht jedem volljährigen Bürger, der zum Zeitpunkt des Startes weniger als 0,5 °/oo Blutalkohol aufweist und in geeigneter körperlicher Verfassung ist, frei. (‚Bürger' ist geschlechtsneutral.)
  • § 2bFür jeden volljährigen Bürger, der zum Zeitpunkt des Startes weniger als 0,5 °/oo Blutalkohol in sich trägt und nicht in geeigneter körperlicher Verfassung ist, ist eine Teilnahme verpflichtend. Näheres regelt ein Bundesgesetz.
  • § 3Jeder erfolgreiche Teilnehmer des Fassathlons hat das Recht, sich Fassathlot zu nennen und alberne T-Shirts mit entsprechendem Aufdruck zu tragen.
  • § 3bPersonen, die sich in besonderem Maße um den Fassathlon verdient gemacht haben, kann nach einstimmigem Beschluß der Rennleitung der Titel Ehrenfassathlot (Fassathlot E. h.) verliehen werden.
  • § 3cPersonen, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um den Fassathlon verdient gemacht haben, kann nach einstimmigem Beschluß der Rennleitung der Titel 'Scherge der Rennleitung' verliehen werden.
  • § 3dPersonen, die aus Gründen nicht erfolgreich am Fassathlon teilnehmen, dürfen ebenfalls alberne T-Shirts tragen, die in Verantwortung der Rennleitung mit abwertenden Sinnsprüchen versehen werden und zu überhöhten Preisen verkauft werden.
  • § 3eDie Rennleitung kann bei Bedarf durch geeignete Persönlichkeiten der Zeitgeschichte verstärkt werden. Zugelassene Hilfsmittel sind Boxhandschuhe, Springmesser (Klingenlänge > 85 mm, sonst Verstoß gegen § 40 WaffG!) und Steilfeuerartillerie.
  • § 4Im Vordergrund steht der olympische Gedanke – dabei sein ist alles.
  • § 5Wer bescheißt oder andere behindert, ist kein olympiotischer Fassathlot und fliegt raus – für immer.
  • § 5bKonkret: Erste Pflicht jeder am Fassathlon teilnehmenden Person ist, sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Teilnehmer des Fassathlon gefährdet oder sogar schädigt. Das Überfahren von Rentnern und kleineren Haustieren ist ausdrücklich nicht erwünscht!
  • § 5cDie Binnenschiffahrt bleibt von dieser Regelung vorerst unberührt.
  • § 6Der Fassathlon ist kein Rennen. Jeder Teilnehmer startet auf eigene Rechnung und eigenes Risiko; Schadenersatzansprüche gegenüber den Organisatoren sind nichtig.
  • § 7Verstößen gegen die §§ dieses Regelwerks wird durch geeignete Kontrollmaßnahmen und ggf. durch Disqualifikation begegnet.
  • § 8Sieger des Fassathlons ist, wer alle vier Disziplinen regelkonform in Gesamtbestzeit abgeschlossen hat.
  • § 9Der Sieger wird durch Übergabe des Wanderpokals, im folgenden „Else" genannt, geehrt. Der Name des Siegers wird auf „Else" verewigt. Daher wird dem Sieger zu Trostzwecken der Inhalt eines 30-Liter-Fasses zum persönlichen Verbrauch übereignet.
  • § 9bDie Übergabe weiterer mehr oder minder verkitschter Devotionalien obliegt der Rennleitung. Mögliche Kriterien sind u.a. Alter, Gewicht oder Bartwuchs.
  • § 10Es besteht die Möglichkeit, in Gruppen von zwei bis vier Mann oder Frau anzutreten, die sich benamsen müssen und in einer separaten Wertung aufgeführt werden.
  • § 10bJeder Teilnehmer muß den gesamten Fassathlon-Parcours absolvieren und wird mit den jeweiligen Zeiten auch in die Wertung der Einzelstarter übernommen.
  • § 10cFür die Gruppenwertung muss jeder Teilnehmer mindestens eine Disziplin – Laufen, Schwimmen, Radeln oder Saufen – beisteuern.
  • § 10dTrinkboni werden nur in die Gruppenzeit übernommen, wenn das jeweilige Gruppenmitglied für diese Disziplin in der Gruppenwertung gemeldet ist.
  • § 10eDie Festlegung, wer welche Disziplin zur Gruppenwertung beiträgt, wird vor dem Start getroffen.
  • § 11Es wird fortgelaufen. Beim Eintritt in den Geltungsbereich der StVO ist zu beachten, daß im Geltungsbereich der StVO die StVO gilt.
  • § 12Schwimmen hält gesund. Badebekleidung ist Pflicht. Schamhaar ist keine Badebekleidung. Zwischen dem Eintreffen am Wasserkontaktpunkt und dem Eintritt in das Wasser ist eine Pause von 15 Minuten einzuhalten.
  • § 13(Fahrradfahren gefährdet ihr Kind schon vor der Schwangerschaft.) Ein Fahrrad ist definiert als eine Einrichtung mit zwei möglichst runden Rädern, die ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben wird. Die Fahrräder sind von den angehenden Fassathloten selbst zu stellen und müssen verkehrssicher sein.
  • § 14„Ein Bier, das nicht getrunken wird, hat seinen Beruf verfehlt." ‚Saufen' ist definiert als das Leeren eines umgangssprachlich als „Maß" bezeichneten Glaskruges; dabei bewegt sich der Füllstand zwischen 1.000 und 1.200 cm³. Zulässige Stoffe sind a) Bier oder b) Bier. Exkulptionen, die sich während des Trinkens oder in einem Zeitraum von 15 Minuten nach dem Abschluß des Fassathlon ereignen, führen zur sofortigen Disqualifikation.
  • § 15Sollten irreparable Schäden oder gar der Verlust des Sportgeräts auftreten, wird eine Wiederbeschaffungsgebühr von 200 Euro fällig.
  • § 16Zur Deckung der enormen Kosten, die aus dem Lebenswandel der Rennleitung resultieren, wird eine Startgebühr erhoben.
  • § 17 – 120Entfallen wegen Nichtvorhandensein.
  • § 121´s wird auf ewig fortgelaufen!

Anmeldung 2026

📅 Wettkampftag: 20. Juni 2026

Ablauf & Bedingungen

Die Anmeldung erfolgt über die unten verlinkten Online-Formulare, entweder als Einzel- oder als Gruppenanmeldung (Gruppe = zwei bis vier Personen).

Wichtig für die Wertung:

  • Jeder Teilnehmer (auch in Gruppen) muss den gesamten Fassathlon (alle 4 Disziplinen) bewältigen.
  • Gruppenmitglieder nehmen automatisch auch an der Einzelwertung teil.
  • Für die Gruppenwertung legen die Teams vor dem Start fest, wer welche Teildisziplinzeit einbringt. Jedes Mitglied muss mind. eine Leistung beisteuern.

Nach der Anmeldung wird eine Bestätigungs-E-Mail versendet. Mit Zahlung des Teilnehmerbeitrags wird die Anmeldung wirksam.

Überweisung bis: 11.06.2026
Bei Barzahlung am Wettkampftag: +5 EUR Nachmeldegebühr.

Formular für Einzelstarter

Name
Geschlecht
Ich neige zu Größenwahn und möchte mir den Eisen-Fassathlon (doppelte Distanz beim Laufen, Schwimmen und Radeln) gönnen:
Ich möchte ein Fassathloten-T-Shirt (falls ja, Größe angeben, Kosten 20 EUR, bitte zusammen mit Startgebühr überweisen)
Ich habe die Fassathlon-Regeln verstanden und melde mich hiermit verbindlich zur Teilnahme an der Fassathlon-WM 2025 an.

Fassathlon e.V.

Wir organisieren den Wahnsinn seit 2003.

Kontakt & Bank

  • IBAN: DE17 8705 2000 3150 0013 65
  • BIC: WELADED1FGX
  • Konto-Nr.: 3150001365
  • Email: rennleitung@fassathlon.de
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